Die hohen Baukosten von Fr. 13'500'000.00 würden durch die Grösse der betroffenen Fläche und hohe Kosten für den Brandschutz verursacht, da das Gebäude teilweise den heutigen Bandschutzvorschriften nicht mehr entsprochen habe. Es sei widersprüchlich, einerseits ein Gebäude unter Schutz zu stellen und von der Eigentümerin einen Mehraufwand für dessen Erhaltung zu verlangen und andererseits eine Investitionsgebühr einzufordern, wenn die Eigentümerin einen Mehraufwand für den Erhalt des Gebäudes betreibe. Weiter sei die gesetzliche Grundlage nicht genügend bestimmt. Die Beschwerdeführerin habe nicht mit der Erhebung einer Abwasseranschlussgebühr rechnen müssen.