die Nutzung des Gebäudes und damit die Art des Abwassers gleich. Auch werde das Gebäude nicht ersetzt; vielmehr müsse es sogar erhalten bleiben, da es sich um ein Denkmal (Schutzobjekt von kommunaler Bedeutung) handle. Weiter verfüge das Gebäude über eine gute Bausubstanz, welche im bisherigen Sinn weiter genutzt werde. Das Gebäude und dessen Anschluss an die Kanalisation seien bis zum Umbau benutzt worden. Das Bauvorhaben führe nicht dazu, dass die Stadt Q. zusätzliche Kapazitäten ihres Entwässerungssystems zur Verfügung stellen müsse. Es seien daher keine zusätzlichen Investitionen der Stadt Q. in ihr Entwässerungssystem notwendig.