gelegt (§ 48 Abs. 1 AR). Gemäss Anhang I AR (Gebührentarif zum Abwasserreglement) belaufen sich die Gebührenansätze auf Fr. 28.00 pro m2 Gebäudegrundfläche und Hartfläche sowie auf Fr. 35.00 pro m2 Bruttogeschossfläche. Der Stadtrat kann die festgelegten Gebühren nach Massgabe der Veränderung des Kostendeckungsgrads um jeweils maximal 20 % reduzieren oder erhöhen (§ 33 AR). Der aktuelle Gebührentarif wurde mit Stadtratsentscheid vom 24. September 2018 und vom 16. März 2020 geändert und trat am 1. Januar 2021 in Kraft.