C.1. Mit Schreiben vom 18. Mai 2021 beantragte die Beschwerdeführerin dem Gericht, der Stadtrat Q. sei dazu aufzufordern, Akten zu vergleichbaren Fällen einzureichen und es sei das rechtliche Gehör zu gewähren. C.2. Das SKE teilte der Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 19. Mai 2021 mit, dass der Entscheid über das Beweisbegehren ausgesetzt werde, da zunächst eine Prüfung der Rechtmässigkeit der einschlägigen Gemeindereglemente von Amtes wegen vorgenommen werde. D. Das Gericht führte am 26. Januar 2022 eine Verhandlung durch (Präsenz siehe Protokoll, S. 2). Anschliessend wurde der Fall beraten und das nachfolgende Urteil gefällt. Das Gericht zieht in Erwägung: