B.4.2. Mit Eingabe vom 17. März 2021 liess die Beschwerdeführerin innert erstreckter Frist replizieren und vollumfänglich an der Beschwerde festhalten. B.5.1. Das SKE brachte die Replik der Beschwerdegegnerin mit Schreiben vom 18. März 2021 zur Kenntnis und stellte ihr frei, bis 26. April 2021 eine abschliessende Duplik zu erstatten. B.5.2. Die Beschwerdegegnerin duplizierte innert erstreckter Frist mit Eingabe vom 3. Mai 2021. Die Duplik wurde der Beschwerdeführerin am 10. Mai 2021 zur Kenntnis gebracht.