A.1. Die A. ist Eigentümerin der mit mehreren Bauten genutzten Parzelle B im Halte von 36'395 m2 an der C in Q.. Am 9. April 2020 stellte sie beim Stadtrat Q. ein Baugesuch für die Umgestaltung von ca. 450 Büroarbeitsplätzen in den Obergeschossen (OG) 2 bis 5 des unmittelbar an der C gelegenen Gebäudes. Mit Entscheid vom 16. Juli 2020 erteilte ihr der Stadtrat Q. eine Baubewilligung für innere Umbauten vom 2. bis 5. OG sowie technische Anlagen auf dem Dach der Liegenschaft C D In Ziff. II der Baubewilligung wurde eine provisorische Investitionsgebühr (Abwasseranschlussgebühr) in Höhe von Fr. 315'400.00 (exkl. 7.7. % MWST) verfügt.