Die Vorteile der G-Klinik rühren aus verschiedenen Quellen – der reine Verlegungsvorteil liegt mit Sicherheit weit unter dem Nutzen direkt anstossender Flächen und wird durch die Beitragslast auf einem Teil der Parzelle ggg auch abgegolten. Die verlangte Perimeterausdehnung würde im Vergleich zu den "klassisch" einzubeziehenden Flächen nochmals eine deutliche und sachlich kaum zu beziffernde Belastungsdifferenzierung erfordern, welche Abgrenzung und Abstufung von Beitragsplänen unverhältnismässig erschweren würden. Man denke an grössere Strassenverlegungen, wie beispielsweise bei Siedlungsumfahrungen (aktuell im Bau S.).