7.2.3. Die Beiträge der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer wurden nach Fläche, Direktanstoss/Hinterlieger (2. Bautiefe = 60 %), Zonenzugehörigkeit (Zone WG2 und öBA = Faktor 1, Wohnzone 1 = Faktor 0.545) und Überbauungsstand abgestuft. Die überbauten Grundstücke wurden nur mit - 17 - 67 % belastet. Das entspricht dem maximal zulässigen Abzug gemäss verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung (vgl. VGE WBE.2006.30 vom 5. Juli 2007, Erw. 6.2.3).