Vorliegend übernimmt die Gemeinde dennoch 10 % der Baukosten, weil die Strasse auch dem landwirtschaftlichen Verkehr – für den sie allerdings gar nicht ausgebaut hätte werden müssen – dient. Das Entgegenkommen über die reglementarische Vorgabe hinaus ist als grosszügig zu bewerten. Die vorgenommene Kostenaufteilung zwischen öffentlicher Hand und anstossenden Grundeigentümern ist jedenfalls nicht zu beanstanden.