Verhandlung zu, dass die getroffene Perimeterabgrenzung nach herkömmlichen Massstäben, "klassisch", richtig ist (Protokoll, S. 12). 7.1.4. Die Beschwerdeführenden sind jedoch der Auffassung, dass es sich vorliegend eben nicht um einen "klassischen", sondern um einen Sonderfall handle (Protokoll, S. 13). Es ist nun auf die dafür vorgetragenen Argumente einzugehen.