7.1.3. Der Perimeter Strassenbau erfasst alle direkt an die neue Y-Strasse anstossenden Grundstücke, soweit sie in der Bauzone liegen. Ein erheblicher Teil der südlich der neuen Strasse gelegenen Fläche gehört zur Landwirtschaftszone, weshalb sie nicht in den Perimeter einbezogen wurde. Südseitig wurde einzig eine Teilfläche der neu in der Zone WG 2 liegenden Parzelle ggg erfasst. Auf der Nordseite der neuen Strasse erstreckt sich der Perimeter bis zum westseitigen Bauzonenrand und im Norden bis zu den Parzellengrenzen kkk und mmm. Die Perimetertiefe ist dadurch unregelmässig.