Die heutige Parzelle ggg der Ortsbürgergemeinde sei bei der Teiländerung der Nutzungsplanung von der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (Zone öBA) in die Wohn- und Gewerbezone 2 (Zone WG 2) umgezont worden, wodurch das Grundstück einen Mehrwert erfahren habe. Die Strassenverlegung verbessere die Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie die Nutzungsmöglichkeiten. Infolge des besseren Nutzwerts (Zone WG 2 statt öBA) könne die Ortsbürgergemeinde auch einen höheren Baurechtszins verlangen (Duplik S. 2).