Die Erschliessungsvariante mit Ausbau der bestehenden Y-Strasse hätte rund Fr. 17'000.00 weniger gekostet. Allerdings wäre auch die Perimeterabgrenzung eine andere gewesen, weshalb der Beitrag der Beschwerdeführenden im Vergleich zum realisierten und heute strittigen Projekt höher gewesen wäre. An diesem Ergebnis würde selbst eine grössere Differenz der Kosten der beiden Erschliessungsvarianten (z.B. Fr. 30'000.00) nichts ändern. Die Erschliessung mit Verlegung der Y-Strasse koste die Beschwerdeführenden nicht mehr. Hingegen werde die Ortsbürgergemeinde stärker belastet, weil deren beitragspflichtige Fläche bei der gewählten Variante grösser sei (Vernehmlassung S. 3).