Dagegen belaste das Auflageprojekt (mit Strassenverschiebung) die Ortsbürgergemeinde (Parzellen ggg und jjj) mit zusätzlich rund Fr. 63'000.00, während es die Parzelle hhh im Vergleich zur Variante Strassenausbau um Fr. 36'000.00 entlaste. Der von der Gemeinde ins Feld geführte Baurechtszins entgelte nicht den "stark erhöhten Wert der aus den Parzellen hhh und ggg bestehenden Betriebsfläche" (Beschwerde S. 12; Replik S. 2f.). Diese Zinsen würden nicht dem Strassenprojekt gutgeschrieben, weshalb die anderen Grundeigentümer zu hohe Beiträge bezahlen müssten. Die Abgeltung habe von Gesetzes wegen im Beitragsplan zu erfolgen (Beschwerde S. 10 ff.).