Die Mehrkosten des Projekts mit Strassenverlegung gegenüber der Projektvariante mit Ausbau der alten Strasse seien allein von den Grundeigentümern der Parzellen ggg und hhh zu bezahlen. Gemäss Erschliessungsplan seien beide Varianten möglich; die Beschwerdeführenden hätten Anspruch auf Ausführung des günstigeren Projekts. Die Beiträge der Beschwerdeführenden würden mit der Variante Ausbau bestehende Strasse nur wenig ändern. Dagegen belaste das Auflageprojekt (mit Strassenverschiebung) die Ortsbürgergemeinde (Parzellen ggg und jjj) mit zusätzlich rund Fr. 63'000.00, während es die Parzelle hhh im Vergleich zur Variante Strassenausbau um Fr. 36'000.00 entlaste.