7. 7.1. 7.1.1. Die Beschwerdeführenden verlangen eine Ausdehnung des Beitragsperimeters. Sie argumentieren, die Verlegung der Y-Strasse werde hauptsächlich im Interesse der G-Klinik, die auf den Parzellen iii (Ortsbürgergemeinde) und hhh (E.) betrieben werde, vorgenommen. Bisher sei die Y- Strasse mitten durch das Betriebsgelände verlaufen. Infolge der Strassenverlegung habe sich die bauliche Nutzung verbessert (keine Strassenabstände, kein Durchgangsverkehr mit entsprechenden Gefahren, zusätzliche Nutzfläche). Es könne zudem auf eine Arealerschliessung verzichtet werden. Die beiden Grundstücke erlangten daraus einen ausserordentlichen Sondervorteil.