Bisher diente ein Mergelweg als Erschliessung für den landwirtschaftlichen Verkehr (Protokoll S. 2). Das Strassenprojekt XY hat die für eine bauliche Nutzung des eingezonten Landes notwendige verkehrsmässige Erschliessung gebracht. Es ist offensichtlich, dass das Gebiet XY bzw. die darin liegenden Grundstücke aus dem Strassenbau einen Sondervorteil erlangen (genereller Sondervorteil). - 11 - 6.2. Von den Beschwerdeführenden können nur Beiträge erhoben werden, wenn auch ihre Grundstücke individuell vom Strassenbau profitieren.