Inzwischen hat es Handänderungen innerhalb der Familie gegeben (Protokoll S. 3), was aber nichts an der Beschwerdelegitimation ändert, weil die Beitragspflicht die jeweiligen Eigentümer im Auflagezeitpunkt des Beitragsplans trifft (hinten Erw. 3.3.). 1.4. Der Einspracheentscheid vom 6. Juli 2020 wurde am 16. September 2020 versandt. Mit Eingabe vom 15. Oktober 2020 ist die Beschwerdefrist eingehalten. 1.5. Auf die Beschwerde ist einzutreten.