"1. Der Entscheid des Gemeinderats Q. vom 6. Juli 2020, Ziff. 4.2. ('Die öffentliche Beleuchtung bleibt im Beitragsplan Strassenbau integriert'), sei aufzuheben und es sei der Beitragsplan 'Strassenbau' aufzuheben. Es sei festzustellen, dass die Beschwerdeführenden nicht mit Erschliessungsbeiträgen für die öffentliche Strassenbeleuchtung belastet werden. 2. Der Entscheid des Gemeinderats Q., Ziff. 4.3. ('Der Beitragsperimeter Strassenbau wird unverändert beibehalten') sei aufzuheben und der Beitragsplan 'Strassenbau' sei aufzuheben.