Dagegen liessen sie am 25. November 2019 Einsprache erheben. Nach Durchführung einer Einigungsverhandlung am 2. April 2020 hielt der Gemeinderat mit Entscheid vom 6. Juli 2020 (Versand 16. September 2020) an den aufgelegten Beitragsplänen fest, mit Ausnahme des Beitragsplans Kabelrohranlagen, welcher aufgehoben wurde. -3- C.1. Gegen den Einspracheentscheid liessen A. und B. (nachfolgend: Beschwerdeführende) am 15.Oktober 2020 Beschwerde beim Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Kausalabgaben und Enteignungen (SKE), führen. Sie beantragen: