2. Die Kosten für das Verfahren, bestehend aus einer Staatsgebühr von Fr. 1'400.00, der Kanzleigebühr von Fr. 290.00 und den Auslagen von Fr. 130.00, zusammen Fr. 1'820.00, werden den Beschwerdeführern auferlegt. Der geleistete Kostenvorschuss von Fr. 1'400.00 wird ihnen angerechnet. 3. Es werden keine Parteikosten ersetzt. Zustellung - Beschwerdeführer (2) - Beschwerdegegnerin (2) Mitteilung - Mitwirkende Fachrichter - Gerichtskasse (intern) Rechtsmittelbelehrung Verwaltungsgerichtsbeschwerde