mer in etwa gleich hoch sind. Anstösser an mehrere Strassen bzw. Leitungen haben sich an den Kosten aller Strassen bzw. Leitungen zu beteiligen. Zur Vermeidung von Doppelbelastungen wurde bei Eckparzellen das Prinzip der Winkelhalbierenden angewandt. Die Ausnützungsziffer wurde als Gewichtungsfaktor verwendet. Da in der Spezialzone XY in der BNO keine Ausnützungsziffer vorgegeben ist, wurden die maximal anrechenbaren Geschossflächen ermittelt, die gemäss Gestaltungsplan pro Teilareal festgelegt sind.