14.4.2. Die Beiträge der Grundeigentümer wurden zunächst nach Fläche und nach vorder- und hinterliegenden Bauten abgestuft. Parzellen bzw. Parzellenteile in der 1. Bautiefe entlang der Erschliessungen wurden zu 100 % belastet, Parzellen in der 2. Bautiefe zu 75 %, in der 3. Bautiefe zu 50 % und in der 4. Bautiefe zu 25 % belastet. Es wurde angestrebt, dass die Erschliessungskosten pro m2 Grundfläche für alle betroffenen Grundeigentü- - 22 -