Die Leitungen haben keine Transportfunktion, sondern dienen ausschliesslich der Erschliessung des Gebiets. Es gibt insofern keine Anhaltspunkte für eine Erhöhung des Gemeindeanteils. Die Aufteilungen entsprechen den Regelungen gemäss SR und AR. Gründe für eine andere Aufteilung sind weder bei der Strasse noch bei den Leitungen ersichtlich. Die Aufteilungen sind nicht zu beanstanden. 14.4. 14.4.1. In einem nächsten Schritt ist die Aufteilung unter den Grundeigentümern zu überprüfen.