14.3. Anlässlich der Verhandlung vom 23. November 2022 führten die Gemeindevertreter dazu aus, es sei bei der Festlegung des Gemeindeanteils nach den Reglementen vorgegangen worden. Der Gemeindeanteil ergebe sich aus der Hanglage der Gemeinde. Im Einzelfall könne es auch Abweichungen von der Aufteilung gemäss den Reglementen geben und der Gemeindeanteil könne erhöht werden, etwa wenn eine Leitung eine Transportfunktion aufweise. Grundsätzlich sollen aber alle von einem Beitragsplan Betroffenen auf dem Gemeindegebiet gleichbehandelt werden (Protokoll S. 15).