14.2.3. Die Schmutzwasserleitung sowie die Meteorwasserleitung sind als Sammelleitungen konzipiert und werden der Groberschliessung zugeordnet. Die Parzellen, die durch die Schmutzwasserleitung erschlossen werden, liegen in der Spezialzone XY oder in der Landwirtschaftszone. Die durch - 21 - die Meteorwasserleitung erschlossenen Parzellen liegen in der Spezialzone XY. Der Gemeindeanteil beträgt hier ebenfalls 30 %, jener der Grundeigentümer 70 %.