13.2. Von den Beitragsperimetern "Schmutzwasser" und "Meteorwasser" werden gemäss Angabe des Gemeinderats alle Grundstücke erfasst, die durch die Leitungen erschlossen werden. Von den ausserhalb der Bauzone gelegenen Parzellen wurden jene Flächen, die landwirtschaftlich genutzt werden, nicht in den Perimeter einbezogen. Eckparzellen, welche mehreren Leitungen zugeordnet werden können, werden mit Winkelhalbierenden aufgeteilt und nur mit einer Teilfläche einbezogen (Grundsätze der Kostenverlegung, S. 4).