Vom Beitragsperimeter "Strasse" werden gemäss Angabe des Gemeinderats alle Grundstücke erfasst, die im Perimeter des Gestaltungsplans "XY" liegen und durch die X-Strasse erschlossen werden. Zudem wurde die ausserhalb der Spezialzone XY liegende Parzelle ccc einbezogen, deren Zufahrt ebenfalls über die X-Strasse erfolgt. Auf einen Einbezug der Parzelle ddd wurde dagegen verzichtet, da diese über einen direkten Anschluss an die Kantonsstrasse K bbb verfügt (Grundsätze der Kostenverlegung, S. 4; - 20 - Protokoll S. 13). Auf beiden Seiten der X-Strasse wurde die gesamte in der Spezialzone XY liegende Tiefe, abgestuft in vier Bautiefen, einbezogen.