Ausserdem sei aufgrund der vorhandenen Bebauung eine Ermässigung auf 67 % vorgenommen worden. Der Baubeginn sei am 29. Juni 2020 und damit nach dem Beginn der öffentlichen Auflage des Beitragsplans erfolgt. Das Datum des Baubeginns wurde an der Verhandlung vom 23. November 2022 nochmals bestätigt (Protokoll S. 5). 9. Die Beschwerdeführer bringen vor, die Beitragspläne hätten zwingend vor Beginn der Bauarbeiten ausgearbeitet werden müssen. Dazu ist festzuhalten, dass mit den Bauarbeiten am 29. Juni 2020 begonnen wurde. Die Beitragspläne haben vom 15. Mai 2020 bis 15. Juni 2020 und somit vor Beginn der Bauarbeiten aufgelegen. Das Vorgehen der Gemeinde war korrekt.