Weiter machen die Beschwerdeführer sinngemäss geltend, die Beschwerdegegnerin verhalte sich widersprüchlich, indem sie sich auf der einen Seite auf den Gesamtgestaltungsplan berufe, andererseits aber dessen Vorgaben nicht einhalte. Der Gesamtgestaltungsplan sehe die Renaturierung des XU vor. Ein Anschluss der Parzelle an die neue Sauberwasserleitung sei nicht sinnvoll, da die Möglichkeit der Versickerung von Regenwasser bestehe, was ökologisch nachhaltig sei.