So verschlechtere sich die Zufahrt für Sattelschlepper, welche ihren Betrieb anfahren müssten durch die Veränderung der Einmündung von der Kantonsstrasse in die X-Strasse. Die Einmündung von der Gemeindestrasse in die Kantonsstrasse werde verkleinert, wodurch ein ungenügender Einfahrtswinkel entstehe. Auch sei der Vorplatz der Liegenschaft für Bauarbeiten genutzt und dadurch beschädigt worden. Weiter seien die Beitragspläne zum Vorteil der Gemeinde ausgearbeitet worden, der diverse Grundstücke in den Beitragsperimetern gehörten. Die Grundeigentümer seien nicht genügend in die Ausarbeitung der Beitragspläne einbezogen worden.