Die neu gebauten Werksleitungen würden für die Überbauung des XV genutzt. Die älteren Werksleitungen blieben bestehen und würden weiterhin genutzt. Das Gebiet C (XV) sei bislang genügend an die Werksleitungen angebunden gewesen. Zusammenfassend entstehe der Parzelle aaa kein wirtschaftlicher Sondervorteil durch die Bauarbeiten. Diese sei bereits voll erschlossen. Durch die Bauarbeiten entstünden ausschliesslich Nachteile für Parzelle aaa. So verschlechtere sich die Zufahrt für Sattelschlepper, welche ihren Betrieb anfahren müssten durch die Veränderung der Einmündung von der Kantonsstrasse in die X-Strasse.