7. 7.1. 7.1.1. Im Beitragsplan Strasse werden ausschliesslich die Kosten für die Erneuerung des Einmündungsbereichs der Strasse verlegt. Die Erneuerung der Strassenentwässerung ist nicht beitragspflichtig (Grundsätze der Kostenverlegung, S. 4). An der Verhandlung vom 23. November 2022 brachten die Beschwerdeführer vor, angesichts der Tatsache, dass es sich bei der Ausbaustrecke lediglich um den Einmündungsbereich der Strasse handle, seien die Kosten für den Strassenbau zu hoch (Protokoll S. 6). Die Fläche des Einmündungsbereichs betrage etwa 20 m2 bis 30 m2. Es sei nicht nachvollziehbar, weshalb die Kosten für eine diese Fläche so hoch seien (Protokoll S. 9).