Die Sondernutzungsvorschriften zum Gestaltungsplan "XY" vom 23. März 2015, genehmigt am 12. Januar 2016 (SNV) sehen vor, dass das Gebiet im Teiltrennsystem zu entwässern ist (§ 23 Abs. 7 SNV). Um das Meteorwasser vom Schmutzwasser zu trennen, wird in der X-Strasse eine neue Meteorwasserleitung erstellt. Weiter sieht der Generelle Entwässerungsplan (GEP) der Gemeinde Q. aus dem Jahr 2008 für das Gebiet XZ den Neubau einer Schmutzwasserleitung in der X-Strasse vor. Gemäss Erschliessungsprojekt werden eine neue Schmutzwasserleitung von KS 85.5 bis KS 85.1 und eine neue Meteorwasserleitung von KS 596.1 bis 596 verlegt. Die geplante Vergrösserung der Kanalisation in der Strasse "C" wird