der Kostenverlegung, S. 3). Die Vergrösserung der bestehenden Kanalisation in der Strasse "C" wird in einer zweiten Etappe erfolgen (Grundsätze der Kostenverlegung, S. 4). 4.2. Gemäss dem rechtskräftigen Gestaltungsplan "XY", genehmigt am 12. Januar 2016, ist die X-Strasse im Bereich der Einmündung in die Kantonsstrasse K bbb als Erschliessungs- und Zufahrtsstrasse vorgesehen. Als solche ist sie bislang nicht genügend ausgebaut. Das Projekt sieht daher den Ausbau der X-Strasse in diesem Bereich vor.