1.4. Die Beschwerde gegen den am 13. August 2020 versandten Einspracheentscheid wurde am 11. September 2020 bei der Post aufgegeben. Die Beschwerdefrist wurde damit ohne Weiteres eingehalten. Auf die Beschwerde ist einzutreten. 2. 2.1. Nach konstanter bundesgerichtlicher Rechtsprechung setzt eine Abgabenerhebung ein Gesetz im formellen Sinn voraus, welches zumindest den -5-