H. Mit Schreiben vom 21. Dezember 2020 wurde die Replik der Beschwerdeführerin zur Kenntnis gebracht und es wurde ihr freigestellt, bis 25. Januar 2021 eine abschliessende Duplik zu erstatten. Die Beschwerdegegnerin verzichtete konkludent auf eine abschliessende Duplik. Damit war der Schriftenwechsel abgeschlossen. I.1. Die ursprünglich für den 19. Oktober 2022 geplante Verhandlung wurde aufgrund einer Terminkollision auf Ersuchen des Beschwerdeführers eines -4- Parallelverfahrens auf den 23. November 2022 verschoben (Schreiben des Präsidenten des SKE vom 9. September 2022).