B1. A. und B. erhoben mit Schreiben vom 7. Juni 2020 beim Gemeinderat Einsprache gegen die Beitragspläne. Sie beantragten die Entlassung ihrer Parzelle aus allen drei Beitragsperimetern. B.2. Mit Einspracheentscheid vom 10. August 2020 wurde die Einsprache vom Gemeinderat Q. abgewiesen. C. Den abschlägigen Einspracheentscheid focht A. mit Beschwerde vom 24. August 2020 beim Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Kausalabgaben und Enteignungen (SKE) an und beantragte sinngemäss die Entlassung der Parzelle aaa aus den Beitragsperimetern sowie die Aufhebung des Beitragsplans, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. -3-