Das Bauprojekt wurde Anfang 2017 vom Regierungsrat genehmigt. Anschliessend wurde das Enteignungsverfahren durchgeführt und im Oktober 2017 abgeschlossen. Darüber war auch der Gemeinderat Q. informiert worden (Schreiben SKE vom 23. Oktober 2017), was er an der Verhandlung vom 12. Januar 2022 bestätigte (Protokoll S. 6). Der Auflage des Beitragsplans stand danach nichts mehr im Wege. Die Kosten für den Landerwerb standen fest – darauf hatte der Gemeinderat noch warten wollen (Erw. 5.2.), aber nicht müssen (Erw.