Es ist unwahrscheinlich, dass sie die versehentliche Aufhebung der dafür erforderlichen Rechtsgrundlage bemerkt hatte und nicht mehr mit einem Beitrag rechnete. Das wurde erst im Einspracheverfahren zum Beitragsplan zu einem Thema (die fehlende Rechtsgrundlage wird dort vom Anwalt gerügt, vgl. Replikbeilage 1, S. 4). Sie wurde infolge der Rückwirkung nicht mit Abgaben überrascht, mit denen sie nicht rechnen musste.