Bei der Revision des Abwasserreglements wurden die Bestimmungen über die Abgaben neu in dieses integriert. Das vermeintlich überfüssige aRFE wurde per 1. Januar 2016 samt der darin enthaltenen Rechtsgrundlage für die Erhebung von Strassenbaubeiträgen aufgehoben. Die Beschwerdeführerin war schon vor jenem Zeitpunkt über die geplante Verteilung der Kosten für den Verursacherknoten informiert worden (vgl. z.B. das Schreiben des Gemeinderats vom 11. August 2011; Vernehmlassungsbeilage 22). Es ist unwahrscheinlich, dass sie die versehentliche Aufhebung der dafür erforderlichen Rechtsgrundlage bemerkt hatte und nicht mehr mit einem Beitrag rechnete.