4.1.4. Das Strassenreglement erfüllt grundsätzlich die Anforderungen an die gesetzliche Grundlage für eine Abgabenergebung (Erw. 4.1.1.) und wurde von der dafür zuständigen Gemeindeversammlung erlassen (§ 20 Abs. 2 lit. i des Gesetzes über die Einwohnergemeinden [GG; SAR 171.100] vom 19. Dezember 1978). Unter den Parteien ist jedoch strittig, ob das Reglement auf das vorliegende Beitragsplanverfahren anwendbar ist.