C.1. Die A. liess gegen den negativen Einspracheentscheid mit Eingabe vom 28. August 2020 der Rechtsmittelbelehrung folgend Beschwerde beim Regierungsrat des Kantons Aargau erheben. Die Anträge lauten: "1. Der Beschluss des Gemeinderats Q. vom 10. August 2020 sei aufzuheben und die Beschwerdeführerin sei von jeglichen Beiträgen an den Beitragsplan "Knoten B" zu befreien. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen gemäss VRPG und BauG zu Lasten des Beschwerdegegners."