B.1. Der Ausbau des Knotens B wurde vom Kanton als Strasseneigentümer ausgeführt. Die Kosten der Verursacheranlage sollen aber zu Lasten der Einwohnergemeinde Q. gehen. An diesen Kosten will die Gemeinde die Grundeigentümer beteiligen. Der Gemeinderat Q. liess daher einen Beitragsplan ausarbeiten und diesen vom 14. Mai 2018 bis 13. Juni 2018 öffentlich auflegen. B.2. Die A. ist Eigentümerin der im Beitragsperimeter gelegenen Parzellen C, D, E und F. Für diese sollte sie gemäss aufgelegtem Beitragsplan Beiträge von total Fr. 80'211.15 bezahlen. Dagegen liess sie am 11. Juni 2018 Einsprache erheben.