A. In der Gemeinde Q. wurde im Laufe des Jahres 2018 unter Federführung des Kantons der Verkehrsknoten B an der K 260 realisiert. Das Projekt war vom 12. Oktober 2015 bis 10. November 2015 öffentlich aufgelegt worden. Die A. hatte dagegen Einwendungen erhoben. Das Verfahren wurde mit Regierungsratsbeschluss vom 18. Januar 2017 erledigt (teils durch Einigung [gestützt auf Zusicherungen des Kantons], teils durch Rückzug [vgl. im Detail RRB Nr. 2017-000041]). Mit einem weiteren Beschluss vom selben Datum genehmigte der Regierungsrat das Projekt und erteilte dafür das Enteignungsrecht (RRB Nr. 2017-000043).