(also aufgewertet oder abgewertet) verändert wird, ein Ausgleich der verursachten Vorteile und Nachteile vorgenommen wird. Ein solcher Ausgleich entspricht dem Anspruch an die Rechtsgleichheit (vgl. dazu: Heinz Aemisegger / Pierre Moor / Alexander Ruch / Pierre Tschannen [Hrsg.], Praxiskommentar RPG: Nutzungsplanung, Zürich 2016; Art. 5 N 1 ff.).