Mit anderen Worten: Die Grundstücke eines Grundeigentümers können im Rahmen eines Nutzungsplanverfahrens massiv an Wert gewinnen (z.B. bei Einzonung in Bauzone) oder massiv an Wert verlieren (z.B. bei Auszonung), ohne dass er das beeinflussen kann. Aus diesem Grund bestehen Sinn und Zweck von Art. 5 RPG darin, dass in Fällen, in welchen der Bodenwert durch die Nutzungsplanung positiv oder negativ -9-