Da der Beschluss über die Genehmigung des Nutzungsplans am 22. Februar 2019 im Amtsblatt publiziert worden sei, hätte die Beschwerdeführerin die Möglichkeit gehabt, dagegen Beschwerde zu führen. Sie habe aber auf ein Rechtsmittel verzichtet, weshalb sie heute mit diesem Einwand nicht mehr zu hören sei.