4.2. Die Beschwerdegegnerin führt dazu aus, dass das kantonale Steueramt den aufgrund des Entwurfs der revidierten Nutzungsplanung entstandenen Mehrwert für die Parzelle M auf Fr. 832'125.00 geschätzt habe. In der Folge habe die Gemeinde die Grundeigentümerin mit Schreiben vom 26. Februar 2019 über den planungsbedingten Mehrwert und die voraussichtliche Höhe der Abgabe informiert. Somit habe die Gemeinde der Grundeigentümerin das rechtliche Gehör gewährt.