E. Am 16. März 2020 wurden die Gerichte des Kantons Aargau wegen des Corona Virus von der Justizleitung angehalten, sämtliche nicht dringlichen Gerichtsverhandlungen bis 30. April 2020 auszusetzen. Die Parteien wurden gleichentags darüber informiert. In der Folge erklärten die Parteien, dass sie grundsätzlich auf die Durchführung einer Verhandlung verzichten würden und mit einer Erledigung des Falles im reinen Schriftverfahren einverstanden seien, wenn das Gericht den Entscheid allein aufgrund der Akten fassen könne.